Eine personenbedingte Kündigung durch einen bundesweit bekannten großen Arbeitgeber konnte durch zwei Instanzen für unseren Mandanten erfolgreich abgewendet werden.
Das endgültige Nichtbestehen im Studiengang Wirtschaftswissenschaften – durch das wiederholte Nichtbestehen im letzten Versuch einer Prüfungsleistung – konnte durch unser Vorgehen erfolgreich verhindert werden.
Zum Sommersemester 2017 konnten wir einen Mandanten unserer Kanzlei im Studiengang Media: Conception & Production an einer hessischen Hochschule erfolgreich zum Studium einklagen.
Durch die Einleitung einer Studienplatzklage zum Sommersemester 2017 konnte unser Mandant erfolgreich zum Studiengang BWL an einer hessischen Hochschule zugelassen werden.