Für Sie als Arbeitnehmer hat das Arbeitsverhältnis eine existenzielle Bedeutung. Auf Arbeitnehmerseite vertritt unsere Kanzlei sämtliche Angestellte, Führungskräfte und leitende Angestellte sowie Betriebsräte und Gewerkschaften. Auch Organvertreter, wie Geschäftsführer, in ihrer Rolle als Angestellte vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bei rechtlichen Fragestellungen.
Daher sollten Sie sich bei allen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis (Kündigung, Entlassung, Abmahnung, Befristung des Arbeitsverhältnisses- insbesondere bei baldigem Befristungsende, Aufhebungsvertrag, Zeugnisstreitigkeiten, Entgeltansprüchen / Provision/ Bonus etc.) oder bei Unklarheiten und Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber rechtskundigen Rat von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Wir setzen die notwendigen Maßnahmen für Sie konsequent und vertraulich um. Wir werden auch vermittelnd und außergerichtlich für Sie tätig.
In manchen Fällen kann bereits außergerichtlich eine für beide Parteien sinnvolle Lösung gefunden werden. Kommt eine außergerichtliche Lösung nicht in Betracht, setzen wir Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren durch.
Bei der rechtlichen Interessenvertretung im Arbeitsrecht profitieren Sie von unserer langjährigen Prozesserfahrung und der Betreuung einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Mandate auf beiden Seiten- sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeigeberseite.
Wir beraten Sie z.B. in den folgenden Bereichen
Hinweis für Arbeitnehmer:
Bei dem Erhalt einer Kündigung ist spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kündigungszugang Klage gegen die Kündigung zu erheben, da die Kündigung ansonsten rechtswirksam wird. D.h., dass auch eine grob rechtswidrige Kündigung nach Verstreichenlassen der Frist anschließend im Rechtsverkehr als rechtswirksam behandelt wird. Daher melden Sie sich umgehend nach Erhalt Ihrer Kündigung bei uns, um rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.