Als Fachkanzlei für Arbeits-, Bildungs- und Verwaltungsrecht vertreten unsere Rechtsanwälte Sie mit ausgewiesener Fachkompetenz in allen rechtlichen Angelegenheiten im Berufsrecht der akademischen Berufe (Ärzte, Zahnärzte, sonstige Heilberufe, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.).

Wir verfügen aufgrund unserer engen fachlichen Spezialisierung in den Schnittstellen dieser Rechtsgebiete über exakt die erforderlichen Rechtskompetenzen, um Sie bei Ihrem rechtlichen Problem im akademischen Berufsrecht zu unterstützen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Berufskammern, Versorgungswerken und Verbänden.

Tätigkeiten aus unserer beruflichen Praxis sind auszugsweise:

  • Entzug / Widerruf der Approbation
  • Erteilung Approbation
  • Berufsverbot
  • Zuverlässigkeitsprüfung
  • Entzug / Widerruf der Berufserlaubnis
  • Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
  • Rechtsstreitigkeiten mit Berufskammern und mit Verbänden in Heilberufen
  • Genehmigung von Nebentätigkeiten / Untersagung der Nebentätigkeiten und Disziplinarverfahren
  • Ansprüche aus Versorgungswerken, z.B. Waisen- und Witwenrente