Als Fachkanzlei für Bildungsrecht sind wir in hohem Maße auf das Prüfungsrecht und die Durchführung von Prüfungsanfechtungen spezialsiert sowie äußerst erfahren. Wir verfügen über Erfahrung in Hunderten von Prüfungsanfechtungen gegen zahlreiche Hochschulen, Universitäten, Akademien und Berufskammern. Zahlreiche Prüfungsanfechtungen konnten wir für unsere Mandanten mit Erfolg abschließen- sei es durch die Aufdeckung von Verfahrens- oder Bewertungsfehlern. Sollten Sie in der Situation einer erfolglos abgeleisteten Prüfung oder Promotion stecken, können wir Ihnen nur anraten, die Aussichten einer Prüfungsanfechtung prüfen zu lassen.

 

In äußerst vielen Fällen kann man allein durch Verfahrensfehler einen Wiederholungsversuch erstreiten, so dass es bei einer Prüfungsanfechtung keineswegs nur um den Wert ihrer Prüfungsleistung geht.

Wir prüfen die Erfolgschancen einer Prüfungsanfechtung für Sie.

Wir beraten und vertreten Sie z. B. bei der Anfechtung von

  • Leistungsnachweisen
  • Zwischenprüfungen
  • Diplomprüfungen
  • Staatsexamen/ Staatsprüfungen
  • Physikum / Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Magisterprüfungen
  • Bachelorprüfungen
  • Masterprüfungen
  • Bewertungen von Dissertationen/ Promotionen
  • Entscheidungen über den Entzug des Doktortitels und akademischer Grade, z.B. bei Plagiatsvorwürfen
  • IHK / HandwerkskammerPrüfungen
  • Prüfungen weiterer Berufskammern, beispielsweise Fachärzteprüfungen bei der Landesärztekammer
  • sonstigen Abschlussprüfungen / Gesellenund Meisterprüfungen

In vielen Fällen können Prüfungen wegen Verfahrensfehlern oder materiellen Bewertungsfehlern vor Gericht erfolgreich angefochten werden.

Ebenfalls sind wir Ihnen behilflich bei dem Erhalt einer Exmatrikulation oder beim Widerspruch oder einer Klage gegen das endgültige Nichtbestehen Ihres Studienganges.

Diese Entscheidungen sind meist die Folge der zugrunde liegenden Prüfungsbewertungen aufgrund eines Nichtbestehens der Prüfungen, des fristbedingten Überschreitens von Fristenregelungen der jeweiligen Prüfungsordnung oder auch mangels Erbringens von Leistungsnachweisen. Die Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen eines Studienganges kann zu einer bundesweiten Sperre für das Weiterstudieren des gleichen Studienganges führen. Es besteht darüber hinaus auch die Gefahr, dass die Sperre sich auf einen „verwandten“ Studiengang beziehen kann. Dort sind die landesrechtlichen Regelungen der verschiedenen Bundesländer sehr unterschiedlich, so dass Sie unbedingt durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen sollten, inwieweit ein Immatrikulationshindernis besteht oder der Verlust des Prüfungsanspruchs sich auf andere Studiengänge auswirken kann.

Bei fehlerhaften Prüfungsentscheidungen kann dem Studenten wegen des Zeitverlusts und einem verzögerten Berufsstart unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch zustehen.

Wir sind im Prüfungsrecht bundesweit für Sie tätig und betreuen Sie vom Widerspruch gegen Ihre Prüfungsentscheidung bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens.

WICHTIG: Wenden Sie sich wegen verschiedener Rügepflichten und der Prüfung der Möglichkeit des Rücktritts von einem Leistungsnachweis / einer Prüfung unmittelbar nach Erhalt Ihrer Leistungsbewertung an unsere Kanzlei, damit wir für Sie die richtigen Schritte einleiten können. Allein das Zuwarten kann trotz bestehender Gründe in der Sache bereits den Verlust des Falles bedeuten.