Studenten nach der erfolgreichen Studienplatzklage

Per Studienplatzklage an die Universität

Unsere Kanzlei ist bundesweit auf die Vertretung und Beratung von Studienbewerbern bei der Führung von Studienplatzklagen gegen Universitäten und Fachhochschulen spezialisiert.

Wir vertreten Sie in allen Fächern bundesweit gegen sämtliche Fachhochschulen und Universitäten.

Wir beraten Sie z.B. bei der Führung und Vertretung der

  • Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
  • Studienplatzklage Psychologie
  • Studienplatzklage Pharmazie
  • Studienplatzklage in sämtlichen nichtmedizinischen Fächern (z.B. Lehramt, Soziale Arbeit, BWL, Jura, Bewegung und Gesundheit, Publizistik, etc.)
  • Studienplatzklage nach Auslandsrückkehr/ in höhere Fachsemester
  • Studienplatzklagen von Zweitstudienbewerbern

Ihre Ansprechpartnerin im gesamten Bereich des Bildungsrechts ist Frau Rechtsanwältin Rose.

Die Studienplatzklage ermöglicht Ihnen, eventuell doch noch an den gewünschten Studienplatz zu kommen, wenn Sie von der Hochschule bereits eine Absage erhalten haben oder diese aufgrund des Numerus Clausus in Ihrem Fach absehen können.

Auch wenn Sie den in Ihrem Studiengang geforderten Numerus Clausus (NC) nicht erfüllen, kann eine Studienplatzklage unabhängig von Ihrer Abiturnote und Wartezeit erfolgreich sein. Auch eine vorherige Bewerbung bei Hochschulstart/ der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) ist nicht zwingend für eine Studienplatzklage erforderlich – kann jedoch in einzelnen Klageverfahren die Chancen erhöhen.

Deutschland hält als Rechtsstaat eine Vielzahl an Rechtsbehelfen, wie u.a. die Studienplatzklage für Sie bereit, um für die eigenen Ziele juristisch erfolgreich zu kämpfen.

Wir unterstützen Sie als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die auf Studienplatzklagen spezialisiert ist, für Ihre Rechte zu streiten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Mit der Studienplatzklage, der sogenannten „Kapazitätsklage“, wird die Universität oder Fachhochschule unabhängig von dem eigenen Zulassungsverfahren oder dem Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung auf die Nichtausschöpfung der möglichen Aufnahmekapazität von Studenten verklagt.

In einer individuellen Beratung zur Studienplatzklage klären wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten und Optionen für Ihren persönlichen Fall bestehen, Ihr Recht auf einen Studienplatz mittels Studienplatzklage einzuklagen.

Gerne prüfen wir auch Ihre persönliche und individuelle Rechtslage. Eine Verfahrensabwicklung bzw. die Durchführung einer Studienplatzklage ist auch ohne eine persönliche Vorsprache möglich und kann komplett per Post, Telefon, E-Mail und Fax abgewickelt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne direkt telefonisch an unsere Kanzlei.

Für weiterführende und speziellere Informationen zum Thema der Studienplatzklage besuchen Sie auch gerne unsere Exklusiv-Seite zum Hochschulrecht und den Studienplatzklagen unter

www.rechtsanwalt-studienplatzklage.com