Als auf das Schulrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beschäftigen wir uns tagtäglich mit schulrechtlichen Sachverhalten.

Welche Rechte haben Schüler, Lehrer und Eltern? Diese Fragen regeln die Rechtsnormen der Schulgesetze. Da das Schulrecht Ländersache und Landesrecht ist, sind die zugrundeliegenden Rechtsnormen jedoch für den Laien nicht ganz einfach zu überschauen.

Bei Fragen rund um den Bereich der Schule, stehen wir Ihnen vertrauensvoll und mit hoher fachlicher Kompetenz zur Seite. Wir setzen Ihre und die Interessen Ihrer Kinder sachgerecht und konsequent für Sie um.

Ablehnungsbescheide an den Wunschschulen, Schulverweise oder falsche Schulformempfehlungen stellen Eltern und Kinder oft vor schwierige Fragen, die die Zukunft und die weitere Vorgehensweise betreffen.

In vielen Fällen kann durch eine genaue Akteneinsicht sowie vermittelnde Tätigkeit mit den zuständigen Behörden / Schulämtern Abhilfe geschaffen werden. Oftmals werden Entscheidungen von Lehrern getroffen, die zwar aus pädagogischer Sicht für sinnvoll gehalten werden, jedoch die rechtlichen Grenzen überschreiten.

Wir beraten Sie daher z.B. zu folgenden Bereichen des Schulrechts und sind hier bundesweit/ deutschlandweit für Sie tätig.

  • Anspruch auf einen Schulplatz/ Schulplatzklagen
  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Schulformempfehlung
  • Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule
  • Zuweisung zur Sonderschule/ Förderschule
  • Schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Schulverweis, Ausschluss von der Klassenfahrt, etc.)
  • Prüfungen
  • Nichtversetzungen
  • Schulwechsel und Schulformwechsel
  • Abiturprüfungen
  • Mobbing
  • Verletzung von Aufsichtspflichten verantwortlicher Lehrer
  • Schulschließungen
  • Privatschulen
  • Schulfinanzierung
  • Ersatzschulfinanzierung