Als Fachkanzlei für Verwaltungsrecht vertreten wir Landes- und Bundesbeamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes in allen rechtlichen Angelegenheiten des Beamtenrechts bundesweit.

Aufgrund unserer ausgewiesenen bildungsrechtlichen Spezialisierung vertreten wir viele Beamte aus dem Schul- und Hochschulbereich, insbesondere Professoren und wissenschaftliches Hochschulpersonal, Schulleiter, Lehrer, Lehrer auf Probe und sonstige Lehrkräfte. Zu unseren Mandanten zählen jedoch auch Beamte aus dem Bereich Polizei, Justiz, Verwaltung sowie ehemaliger Staatsunternehmen.

Wir vertreten Sie im Beamtenrecht beispielsweise bei folgenden Themen:

  • Abordnung
  • Amtsangemessene Beschäftigung
  • amtsärztliche Untersuchungen
  • Beförderung
  • Besoldung
  • Beurteilungen
  • Dienstunfähigkeit
  • Dienstaufsichtsbeschwerden
  • Disziplinarverfahren
  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis / Dienstverhältnis
  • „Konkurrentenklagen“ bzw. Eilverfahren / Bestenauslese
  • Nebentätigkeit
  • Rückforderung von Bezügen
  • Disziplinarverfahren
  • Umsetzung
  • Verlängerung der Dienstzeit
  • Versetzung
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Zuweisung

Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen im Beamtenrecht höchste Eile geboten ist, bspw. bei der Verhinderung von Stellenbesetzungen, bei sog. Konkurrentenklagen. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrung in solchen Angelegenheiten sind wir in der Lage effizient und schnell für Sie zu handeln.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte gerne in unseren Kanzleien in Frankfurt oder Gießen, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

DAI - Deutsches Anwaltsinstitut e.V.