Als Fachkanzlei für das Verwaltungsrecht vertreten wir Sie in einer Vielzahl besonderer verwaltungsrechtlicher Rechtsbereiche.
Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger / Unternehmen und Staat. Aufgrund der Vielzahl öffentlich-rechtlicher Fallkonstellationen haben sich im Verwaltungsrecht eine Vielzahl von besonderen verwaltungsrechtlichen Rechtsbereichen gebildet, die ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht in seiner fachanwaltlichen Spezialisierung abdeckt.
Wir vertreten Unternehmen, Hochschulen und Privatpersonen auch in folgenden speziellen Rechtsbereichen des Verwaltungsrechts, sofern sie nicht schon gesondert auf unserer Webseite unter einer eigenen Rubrik dargestellt wurden: