Urkunde und Gesetzesbücher zum Promotionsrecht

Unsere Mandantin, Studentin an einer Universität aus Nordrhein-Westfalen wendete sich an Rose Rechtsanwälte mit einem Bescheid über eine endgültig nicht bestandene Zwischenprüfung.

Es wurde Widerspruch gegen die zugrunde liegenden Entscheidungen eingelegt und der Widerspruch begründet.

Das Vorgehen hatte Erfolg und das endgültige Nichtbestehen konnte aufgehoben werden.

Unsere Mandantin kann nun ihr Studium fortsetzen. Wir freuen uns sehr über den Erfolg und wünschen unserer Mandantin alles Gute und viel Erfolg.