Im Jahre 2022 konnte unsere Kanzlei zahlreiche Betreuungsplätze für die U3 (unter 3-Jährigen) und Ü3 (über 3-Jährigen) unserer Mandanten erstreiten. Gegenüber unseren Mandanten wird regelmäßig vorgetragen, dass keine freien Betreuungsplätze bestehen und sie auf unbestimmte Zeit -trotz Rechtsanspruch – warten sollen.

Durch unsere Intervention konnten die Betroffenen nun endlich die gewünschten Betreuungsplätze erhalten.

Der Einsatz hat sich daher rentiert: Viele Eltern können sich darüber freuen, dass ihre Kinder nun einen Betreuungsplatz haben.

Dies stellt nicht nur für unsere Kanzlei einen großen Erfolg dar, sondern auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch unserer Mandanten auf einen Betreuungsplatz!