Unsere Mandanten stellten für ihre beiden Kinder wegen erheblicher Probleme an der bisherigen Grundschule, die von Mobbing und Übergriffen geprägt war, Gestattungsanträge zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule. Die Gründe wurden als nicht wichtig genug angesehen und die Anträge abgelehnt. ROSE Rechtsanwälte legte Widerspruch ein und die Gestattungsanträge beider Kinder waren letztlich durch unsere Intervention erfolgreich.