Wir beraten Körperschaften des öffentlichen Rechts und die öffentliche Hand, z. B. Hochschulen, Kommunen und staatliche Einrichtungen, sowie private Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung bei der Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im gesamten Vergaberecht, mit besonderer Schnittstelle zu unserer Spezialisierung im Hochschul- und Bildungsrecht.

Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel:

  • EU- beihilfenrechtliche Beratung von Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung der Vorgaben des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen
  • Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit Drittmittelvergaben
  • Strukturierung öffentlich geförderter Projekte
  • Vertretung im Fördermittel- und Beilhilferecht
  • Beratung und Vertretung im Rahmen sämtlicher Vergabeverfahren und Ausschreibungsverfahren
  • Sonstiges Vergaberecht