Durch die Einleitung von Studienplatzklagen konnten wir bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu Beginn des Sommersemesters 2015 in den vorbezeichneten Fächern unsere Mandanten einklagen. In den Angelegenheiten konnten zu einem frühen Verfahrensstadium Vergleiche mit den Hochschulen/ Universitäten geschlossen werden, so dass die Mandanten unserer Kanzlei pünktlich ihr Studium zum Sommersemester 2015 aufnehmen konnten. Wir freuen uns über den erfolgreichen Ausgang und wünschen beim Studium alles Gute und viel Erfolg!