Der Besuch einer internationalen Ergänzungsschule bedarf eines wichtigen Grundes. Unsere Mandanten stellten einen Antrag auf Gestattung des Besuchs der internationalen Schule, welcher vom Schulamt abgelehnt wurde. Das durch uns vertretene Widerspruchsverfahren lehnte das Schulamt auch ab, so dass es erforderlich war, einen gerichtlichen Eilantrag auf Durchsetzung des Schulbesuchs zu stellen. Das Gerichtsverfahren hatte Erfolg, so dass das Kind unserer Mandanten nun die internationale Schule besuchen darf.