Erfolgreiche Eilverfahren gegen das Land Hessen: Alle Mandanten der Kanzlei Rose erhalten einen Platz auf ihrer Wunschschule (Bildungsgang Gymnasium)

Das Verfahren der Stadt Frankfurt zur Verteilung der Schulplätze an den weiterführenden Schulen (insbesondere Gymnasien) hat bei vielen Schülern und Eltern für großen Unmut gesorgt und auch die Presse hat viel darüber berichtet: Viele Schülerinnen und Schüler hatten sich insbesondere wegen dem besonderen Schulprofil (Sprachen, MINT, Musik, Sport, etc.) und der Wohnortnähe an ganz bestimmten Schulen beworben. Viele Kinder wurden abgelehnt und stattdessen an teilweise unzumutbar weit entfernte Gymnasien am anderen Ende der Stadt verwiesen, wo die bevorzugten Schwerpunkte gerade nicht angeboten wurden.

Auf unseren Rat hin haben uns zahlreiche Mandanten damit beauftragt, Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung der Schulen einzulegen, weil nach unserer rechtlichen Überprüfung zahlreiche Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Auswahlverfahren gegen die verbindlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes verstoßen. Im Rahmen dieser Widerspruchsverfahren konnten wir teilweise Einsicht in die Akten der Auswahlverfahren der jeweiligen Schulen nehmen. Nachdem wir hierbei zahlreiche Verstöße gegen das Hessische Schulgesetz aufdecken konnten, haben wir für zahlreiche Mandanten gerichtliche Eilverfahren gegen die Auswahlentscheidungen der Schulen und des staatlichen Schulamtes eingeleitet, in denen die Verstöße gegen das Hessische Schulgesetz gerügt wurden.

Hiermit konnte die Kanzlei Rose erreichen, dass das staatliche Schulamt zunächst sämtliche weiterführende Schulen anwies, zunächst von einer endgültigen Vergabe der Schulplätze abzusehen. Ohne diesen erzwungenen „Stopp des Auswahlverfahrens“ wäre es möglicherweise zu einer endgültigen und nicht mehr anfechtbaren Verteilung der Schulplätze gekommen.

Somit war der Weg frei, um in den eingeleiteten Eilverfahren weitere individuelle Argumente für unsere jeweiligen Mandanten anzubringen. Schließlich haben die Eilverfahren dazu geführt, dass alle Mandanten der Kanzlei Rose ihren Platz auf der jeweiligen Wunschschule bekommen haben.

Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Mandanten und wünschen viel Spaß und viel Erfolg auf den neuen Schulen.