Ein hochbegabter, an Asperger-Autismus erkrankter,
16-Jähriger scheitert aufgrund
mangelnder Förderung seiner Hochbegabung
im staatlichen Bildungssystem. Keine reguläre Schule
nimmt ihn aufgrund seiner Erkrankung und
Hochbegabung auf.Er wird aus dem Schulsystem ausgeschult und
kommt auf eine Förderschule, auf der er keine
ausreichende Förderung erhält.Anschließend kommt er auf eine Schule,die auf Hochbegabung
spezialisiert ist, im staatlichen System das
Abitur jedoch nicht abnehmen darf. Die Schule bereitet
unseren Mandanten auf die so genannte
Nichtschülerabiturprüfung vor, mit der man als
‚Nichtschüler‘ auf zweitem Bildungsweg die
Abiturprüfung ablegen kann. Unser Mandant lernt in
10 Monaten Latein und beherrscht den kompletten Abiturstoff.
Die Mindestaltersgrenze in Hessen für die Ablegung der
Prüfung beträgt 19 Jahre. Ausnahmen sieht das
Gesetz keine vor. Daher wird unser Mandant nicht
zugelassen. Aufgrund der Mindestaltersgrenze haben
wir eine Diskriminierung unseres Mandanten
aufgrund seiner Behinderung und aufgrund seines
Alters geltend gemacht. Es wurde auf europäische
Richtlinien / Regelungen und grundgesetzliche
Regelungen verwiesen. Ebenso lagen Verstöße
gegen das Diskriminierungsverbot und das
allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach unserer
Ansicht vor. Aufgrund der eindeutigen Regelung sind wir von einem
längeren Rechtsstreit ausgegangen. Zu unser Freude konnte
unserer Mandant nun bereits durch
außergerichtliches Nachgeben der Schulbehörde zur
Nichtschülerabiturprüfung zugelassen werden. Wir
freuen uns, dass ihm nun der Weg für das
angestrebte Physikstudium freisteht, und wünschen
ihm alles erdenklich Gute auf seinem weiteren beruflichen Weg.