Unserer Mandantin, einer Studentin der Humanmedizin an einer pfälzischen Universität, wird aufgrund einer Pflichtanmeldung trotz attestiertem Fehlen der Prüfungsanspruch abgesprochen und somit das endgültige Nichtbestehen beschieden.

Da durch eine – mangels Bestimmtheit – unklare Auslegung der Studienordnung, und somit keiner eindeutigen rechtlichen Regelung, die Entscheidung rechtswidrig war, konnten wir die Universität mit unserer rechtlichen Argumentation letztendlich überzeugen.

Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch bei der Hochschule gegen Ihr endgültiges Nichtbestehen eingelegt und haben nach dem Austausch mehrerer Schriftsätze, letztlich die Exmatrikulation und den Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang Medizin verhindern können. Sie darf die Prüfung dieses Wintersemester wiederholen.

Wir freuen uns über den Erfolg und wünschen unserer Mandantin für das erfolgreiche Studium viel Glück.

Urkunde und Gesetzesbücher zum Promotionsrecht