Remonstration führt zur Anhebung der Klausurbewertung und zum Bestehen der Zwischenprüfung
Einer unserer Mandanten hatte sämtliche Prüfungsversuche im Rahmen der Zwischenprüfung des Jura-Studiums an der Johannes Gutenberg- Universität in Mainz aufgebraucht.

Der letztmögliche Prüfungsversuch wurde zwar mit 4 Punkten als bestanden bewertet, allerdings fehlte unserem Mandanten in der Summe ein Punkt zum Bestehen der Zwischenprüfung, was zum endgültigen Verlust der Prüfungsanspruches und der Exmatrikulation geführt hätte.

Nach Einsicht in die Klausur und in die Prüfungsbewertung konnten wir mehrere Bewertungsfehler ausfindig machen, die in einer umfangreichen Remonstrationsbegründung dargelegt wurden. Daraufhin setzten sich die Korrektoren erneut mit der Klausur auseinander. Unter Berücksichtigung der von uns vorgebrachten Einwände ist man dort unserer Argumentation gefolgt und hat die Klausur im Ergebnis aufgewertet, sodass unser Mandant nun die Zwischenprüfung bestanden hat und sein Wunsch-Studium fortsetzen kann.

Wir freuen uns mit unserem Mandanten über den Erfolg und wünschen viel Erfolg und viel Spaß beim weiteren Studium!