Für unseren Mandanten haben wir die Abiturprüfung mittels eines Widerspruchsverfahrens erfolgreich angegriffen. Unser Mandant hatte wegen nicht bestandener Abiturprüfung bereits einen anderen Weg zur Erlangung des Fachabiturs eingeschlagen. Umso schöner als wir ihn dann darüber informieren konnten, dass die Abiturprüfungsanfechtung nach einem Überdenken der Bewertung erfolgreich war und das Abitur als bestanden bewertet wurde. Wir gratulieren unserem Mandanten zu diesem Erfolg und wünschen ihm alles Gute!

Wenn Sie auch in der Situation sind, eine Prüfung – das Abitur- oder eine Hochschulprüfung anfechten zu wollen, dann melden Sie sich bei uns zwecks Durchführung einer Erstberatung. Erstberatungen für Prüfungsanfechtungen oder Prüfungsrecht sind an unseren Standorten in Frankfurt und Gießen persönlich möglich oder selbstverständlich auch per Telefon oder Videocall.