Nach langem Widerspruchs- und Klageverfahren konnten wir für eine Mandantin unserer Kanzlei wegen verfahrensfehlerhafter Prüfung und weiteren erheblichen Argumenten einen weiteren Prüfungsversuch erstreiten. Wir freuen uns sehr darüber, da es sich für unsere Mandantin um die letzte ausstehende Prüfung in ihrem Bachelor-Studiengang handelt und sie bereits eine Arbeitsstelle in Aussicht hat. Alles Gute wünschen wir unserer Mandantin für Ihren weiteren Werdegang!

(Hinweis: Wir veröffentlichen aus Zeitgründen nur vereinzelte Fälle und nicht alle Erfolge von Prüfunganfechtungen unserer Kanzlei. Wir konnten bereits für zahlreiche Mandanten nach endgültigem Nichtbestehen erfolgreiche Verfahren führen und das endgültige Nichtbestehen rückgängig machen und weitere Prüfungsversuche erstreiten)