Im Prüfungsrecht konnten wir einen tollen Erfolg in einem Klageverfahren gegen eine Universität erzielen. Unsere Mandantin, Studentin der Zahnmedizin, ist in einer Prüfung kurz vor Ablegung des Physikums endgültig durchgefallen. Das Studium war endgültig nicht bestanden und die Exmatrikulation wurde ausgesprochen. Im Widerspruchsverfahren war unsere Mandantin durch eine andere Kanzlei vertreten. Nach Ablehnung des Widerspruchs beauftragte unsere Mandantin unsere Kanzlei mit der Führung des Klageverfahrens gegen die Bescheide. Wir erweiterten die Begründung aus dem Widerspruchsverfahren in mehreren Punkten und erhoben Rügen gegen mehrere Prüfungsversuche. Im Klageverfahren konnte erreicht werden, dass die Prüfungsleistungen nochmals überdacht wurden. Letztlich konnte eine Prüfung tatsächlich auf ein bestanden angehoben werden, so dass unsere Mandantin nun alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Physikum erfüllt. Das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation wurden aufgehoben. Wir freuen uns sehr für unsere Mandantin und dass sie ihren Traum, Zahnärztin zu werden, weiterhin verfolgen kann.