In diesem Fall ging es einerseits um eine Zulassung zum Studiengang Psychologie und andererseits um den Verlust des Prüfungsanspruchs im Fach Psychologie, da unser Mandant schon einmal eine Prüfung in einem fachähnlichen Studiengang endgültig nicht bestanden hat.
Die Universität lehnte daher die Zulassung ab.

Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass die Auffassung der Uni fehlerhaft war. Unser Mandant wurde daher nun zugelassen.
Wir freuen uns über den Erfolg!