Unser Mandant, Student der Medizin im Praktischen Jahr, wurde im 3. Tertial des PJ kurz vor Abschluss des Medizinstudiums und dem sog. M3-Staatsexamen aufgrund von haltlosen Vorwürfen  mit sofortiger Wirkung aus dem PJ entfernt.

Die Ausbildung im Praktischen Jahr wird nicht durch die Universität selbst, sondern durch Lehrkrankenhäuser durchgeführt. Dieses Dreiecksverhältnis machte die rechtliche Bearbeitung durchaus schwierig, denn es war zu klären, wer letztlich die rechtliche Verantwortung und Zuständigkeit für das Praktische Jahr trägt.

Aufgrund der Tatsache, dass maximal 20 Fehltage in einem Tertial des PJ anfallen dürfen, musste ein einstweiliges Anordnungsverfahren geführt werden. Zudem war aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit auch eine Zwischenentscheidung beantragt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Zwischenentscheidung ab. In dem sodann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu führenden Beschwerdeverfahren wurde die Zwischenentscheidung von der höheren Instanz aufgehoben und die sofortige Fortsetzung des Praktischen Jahres ausgesprochen.

Wir freuen uns für unseren Mandanten, der nun ohne Berufsstartverzögerung von mindestens einem halben Jahr, die andernfalls entstanden wäre, seine Ausbildung fortsetzen kann und das letzte noch ausstehende Staatsexamen pünktlich ablegen kann.