Dieses Schuljahr konnten wir sämtliche durch unsere Kanzlei von Beginn an begleitete Gestattungsverfahren – Gestattung zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule – erfolgreich für unsere Mandanten beenden.

Nahezu alle Verfahren gegen diverse Schulämter in ganz Hessen konnten außergerichtlich geklärt und erfolgreich beendet werden.

Lediglich ein Verfahren musste über ein gerichtliches Verfahren durchgesetzt werden. Auch dieses Verfahren konnte nach mehreren ausgetauschten Schriftsätzen mit dem jeweiligen Schulamt erfolgreich abgeschlossen werden und die Mandanten (Geschwister) wurden an der gewünschten Schule im Rahmen einer erteilten Gestattung aufgenommen.

 

Schüler profitiert von seinem Schulrecht