Für unsere Mandantin konnten wir den Abschluss ihres Pharmaziestudiums sichern. Die Mandantin hatte ihre letzte Prüfung vor dem Abschluss ihres Studiums endgültig nicht bestanden. Unsere Mandantin wechselte nach einem zuvor erfolglosen Widerspruchsverfahren bei einer anderen Anwaltskanzlei zu uns in die Kanzlei und wir konnten nach einem ca. 1 Jahr andauernden Klageverfahren nun den Abschluss unserer Mandantin durch Aufhebung der Exmatrikulation und des endgültigen Nichtbestehens sichern. Unsere Mandantin strebt an, den Abschluss an einer anderen Universität weiter zu führen. Das endgültige Nichtbestehen unserer Mandantin wurde aufgehoben und ihr für die jeweilige Prüfung ein weiterer Wiederholungsversuch ausgesprochen. Außerdem erhält unsere Mandantin eine Unbedenklichkeitsentscheidung für das Weiterstudium an einer anderen Universität. Wir freuen uns über den Erfolg und wünschen unserer Mandantin alles Gute!