Gegen unseren Mandanten wurde ein Untersuchungsverfahren wegen dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens / Vorliegen eines möglichen Plagiats bei seiner Doktorarbeit durch eine große deutsche Universität eingeleitet. Initiiert wurde dies durch eine anonyme Anzeige. Nach dem Austausch mehrerer außergerichtlicher Schriftsätze konnte das Verfahren nun erfolgreich für unseren Mandanten beendet werden. Der Vorwurf wurde fallengelassen und das Untersuchungsverfahren eingestellt. Unser Mandant kann seinen Doktortitel behalten.