Unsere Mandantin, eine schwangere Lehrkraft, wurde angewiesen, bestimmte Tätigkeiten in der Schule durchzuführen, mit denen sie nicht einverstanden war. Die Tätigkeiten entsprachen nach unserem Dafürhalten nicht den Anforderungen des zugeordneten Amtes und der wiederum einhergehenden Besoldungsgruppe. Zudem war durch die konkrete Beschäftigung eine Gefährdungslage wegen der derzeitigen Corona-Situation nicht ausgeschlossen. Auf unseren Widerspruch hin wurden die unserer Mandantin zugeordneten Tätigkeiten nunmehr erfolgreich und auf Wunsch unserer Mandantin entsprechend angepasst und im Falle nicht möglicher amtsangemessener Beschäftigung wird unsere Mandantin freigestellt.