Für einen Mandanten konnten wir sein Studium, für dass er nur noch eine Prüfung bis zum Abschluss des Bachelorstudiums brauchte, sichern. Der Mandant hatte sein Studium im Drittversuch endgültig nicht bestanden. Es mussten mehrere Widerspruchs- und Klageverfahren, inklusive einem Härtefallantrag und Eilverfahren geführt werden. Das Verfahren war aufwändig, aber am Ende konnten wir die Gegenseite und das Gericht überzeugen. Nach vielen Schriftsätzen konnten wir schließlich durch einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag eine weitere Wiederholungsprüfung für unseren Mandanten erstreiten und die Aufhebung des endgültigen Nichtbestehens und die Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erreichen. Das Vertrauen unseres Mandanten und seiner Familie in unsere Arbeit haben sich am Ende ausgezahlt. Wir sind sehr glücklich über diesen Erfolg und wünschen unserem Mandanten bei dem Abschluss seines Studiums von Herzen alles Gute!