In dem durch uns vertretenen Fall konnten wir unsere Mandantin wegen monatlicher Witwenrente in beträchtlicher Höhe gegen das Versorgungswerk der Rechtsanwälte durch 3 Instanzen – vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht – erfolgreich vertreten.
Unsere Mandantin hatte ein Kind mit ihrem verstorbenen Ehemann – zu Lebzeiten Rechtsanwalt und Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte-, dass noch vor der Eheschließung der Eheleute geboren wurde. Aus diesem Grund argumentierte das Versorgungswerk in Baden-Württemberg, dass das gemeinsame Kind nicht „aus der Ehe hervorgegangen“ sei, so wie es in der zwischen den Parteien streitigen Rechtsnorm wörtlich ausgeführt wurde. Wir argumentierten, dass die streitige Rechtsnorm, nach der Witwenrente unter den jeweiligen Voraussetzungen zu gewähren ist, verfassungskonform ausgelegt werden müsse und zu einer Benachteiligung unehelicher und ehelicher Kinder führe. Es wurden eine Vielzahl weiterer Argumente ausgetauscht. Alle Gerichte konnten wir mit unseren Ausführungen überzeugen. Die Berufung und Revision der Gegenseite gegen das positiv erstrittene Urteil der 1. Instanz blieb jeweils erfolglos und unsere Mandantin erhält nun bis zum Lebensende monatliche Witwenrente, die ihr auch zusteht.