Wir freuen uns über einen tollen Erfolg im Prüfungsrecht.
Ein Mandant hatte seine Ausbildung zum Pflegefachmann endgültig nicht bestanden. Dies bedeutete zunächst das Aus für seine berufliche Zukunft in diesem Bereich und mehrere verlorene Jahre ohne Abschluss.
Der Mandant wandte sich jedoch an unsere Kanzlei und wir legten Widerspruch gegen den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen ein und begründeten diesen umfassend. Entscheidend war dabei, dass wir im schriftlichen Prüfungsteil konkrete Ansatzpunkte aufzeigen konnten. Im anschließenden Überdenkungsverfahren wurde unsere Argumentation übernommen – mit dem Ergebnis, dass die Prüfung als bestanden bewertet wurde.
Damit konnte nicht nur der belastende Bescheid aufgehoben werden, sondern unser Mandant konnte durch das Bestehen der Prüfung schließlich seine Ausbildung erfolgreich abschließen und kann nun seinen beruflichen Weg in der Pflege fortsetzen.
Dass eine nicht bestandene Prüfung durch eine erfolgreiche Begründung im Widerspruchsverfahren unmittelbar auf „bestanden“ gehoben wird, ist ein toller Erfolg, da dies schwieriger zu erreichen ist, als Verfahrensfehler zu finden und damit ggf. einen Wiederholungsversuch erstreiten zu können.
Wir gratulieren unserem Mandanten von Herzen zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung!