Nach einem langen Verfahren über mehrere Instanzen (Widerspruch, Klageverfahren, Berufungszulassungsverfahren und Berufungsverfahren) steht nun endgültig für unsere Mandantin, eine Studentin der Pharmazie, die kurz vor dem Abschluss steht, fest, dass sie das Pharmazie-Studium abschließen kann.

Streit war ein von der Mandantin erklärter Rücktritt von einer Prüfung im Staatsexamen.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hatten wir das erstinstanzliche Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht bereits gewonnen. Das Landesprüfungsamt beantragte die Zulassung der Berufung und erhielt sie.

Nach langem Schriftverkehr in der Berufungsinstanz wurde nun jedoch die erstinstanzliche Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dem höchsten hessischen Verwaltungsgericht, bestätigt.

Die Berufung des Landesprüfungsamts wurde als unbegründet zurückgewiesen und unserer Mandantin vollumfänglich Recht gegeben.

Wir und unsere Mandantin sind sehr glücklich über den Ausgang.