Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel

In einem bedeutenden prüfungsrechtlichen Fall hat eine von uns vertretene Pharmaziestudentin nach langjährigem Rechtsstreit nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel einen bedeutenden Erfolg in der letzten Instanz erzielt. Der Fall drehte sich um einen abgelehnten Rücktritt vom Staatsexamen – trotz Erkrankung, und obwohl die Studentin ihr Studium mittlerweile unter Vorbehalt absolviert hat, blieb die rückwirkende Gewährung des Rücktritts die alleinige Möglichkeit, den Studienabschluss der Pharmazie zu erwirken.

Das Landesprüfungsamt trug vor, es habe sich um eine durch das Prüfungsgeschehen ausgelöste psychische Erkrankung – ähnlich wie Prüfungsangst- gehandelt und daher sei der Rücktritt nicht anerkennungsfähig.

Nach einer mühsamen und zähen Auseinandersetzung, die zunächst außergerichtlich erfolglos verlief, konnten wir bereits ein erfolgreiches Verfahren in der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zugunsten unserer Mandantin erstreiten. Dieses Urteil wurde jetzt von der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel, endlich bestätigt. Das Landesprüfungsamt hatte zuvor die Berufungszulassung beantragt, sodann erhalten und wir mussten das Berufungsverfahren vor dem VGH Kassel durchführen.

Die Studentin hat sich Gott sei Dank beharrlich gegen die Ablehnung ihres Rücktritts gewehrt und uns beauftragt. Mit ihrer Entschlossenheit und ihrem Vertrauen in unsere Arbeit gelang es ihr schließlich, ihr Recht zu erkämpfen.

Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel ist nicht nur ein großer persönlicher Erfolg für die Studentin, sondern hat auch potenziell weitreichende Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Fälle.

Wir gratulieren unserer Mandantin von Herzen zu diesem bedeutsamen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel und hoffen, dass ihr Erfolg vielen anderen Personen in ähnlichen Situationen Mut und Hoffnung schenken wird. Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, nicht aufzugeben und die Bedeutung, für die eigenen Überzeugungen einzustehen- was bei einem längeren Verfahrensgang nicht selbstverständlich ist und viele anderen den Mut und die Hoffnung verlieren.