Nachdem unsere Mandantin das dreijährige Beamtenverhältnis auf Probe bereits seit einiger Zeit hinter sich gebracht hatte, stand der Verbeamtung nur noch die amtsärztliche Untersuchung bevor. Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung bestätigte aus gesundheitlicher Sicht die vollumfängliche Dienstfähigkeit unserer Mandantin und befürwortete die Verbeamtung.

Umso mehr überraschte es unsere Mandantin daher, dass ihr mit einem Schreiben des Dienstherrn, einige Monate nach der abgeschlossenen Untersuchung, mitgeteilt wird, dass sie erneut amtsärztlich untersucht werden solle, da eine Frist überschritten worden sei.

Unsere Mandantin befürchtete wegen ihres Gewichts, dass ein anderer Arzt gegebenfalls bei der amtsärtzlichen Untersuchung zu einem anderen Ergebnis gelangen würde.

Unter Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage für die Untersuchungsaufforderung haben wir die unverzügliche Aufhebung der Untersuchungsanordnung und die sofortige Verbeamtung auf Basis der bereits vorliegenden Begutachtung gefordert.

Unser Vorgehen war erfolgreich!

Unsere Mandantin erhielt unmittelbar nach unserem anwaltlichen Schreiben die Urkunde, mit der sie als Lehrerin auf Lebenszeit verbeamtet wurde.

Unsere glückliche Mandanten war außer sich vor Freude und wir freuen uns natürlich ebenso über den Erfolg und eine so glückliche Mandantin!