Unsere Mandantin arbeitet seit längerer Zeit als befristete Lehrkraft ohne Lehrerausbildung. An ihrer Schule wird nun eine Stelle angeboten, in der es um den Erwerb einer dem Lehramt an Grundschulen gleichgestellten Qualifikation geht. Diese Chance möchte sich unsere Mandantin, angesichts ihres langersehnten Wunschberufs als qualifizierte Lehrkraft, nicht entgehen lassen und bewirbt sich für den Quereinstieg in den Schuldienst.

Obwohl unsere Mandantin alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt hat, wurde sie bei den stattfindenden Auswahlgesprächen nicht berücksichtigt. Gründe hierfür waren nicht ersichtlich. Gleichzeitig sind Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens beim Schulamt aufgekommen.

Mit einem Schreiben an das Schulamt äußerten wir unsere rechtlichen Bedenken an dem Verfahrensablauf und forderten zur Vorlage weiterer Unterlagen auf. Unser Schreiben blieb, trotz der Eilbedürftigkeit der Situation, unbeantwortet. Nach einem zweiten Schreiben und unter Hinweis auf die Frist, bekamen wir dann die Rückmeldung, dass das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen worden sei.

Im Wege einer einstweiligen Anordnung haben wir die Fortsetzung des abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens sodann erfolgreich beantragt.

Das Gericht 1. Instanz gab uns Recht und verurteilte das Land, das Verfahren fortzusetzen. Für unsere Mandantin ist der erste Schritt damit erfolgreich beendet.

Unsere Mandantin hat nun noch gute Chancen im Stellenbesetzungsverfahren ausgewählt zu werden, was bei einer Erweiterung des Bewerberkreises bei einer Neuausschreibung durchaus schwieriger geworden wäre. Wir freuen uns über den Erfolg!