In einem Widerspruchs- und anschließenden Klageverfahren konnte im Gerichtsverfahren in der mündlichen Verhandlung erwirkt werden, dass der Nichtbestehensbescheid aufgehoben wurde und zwei Klausuren durch neue Prüfer neu bewertet werden.
Wir freuen uns über den Erfolg und wünschen unserem Mandanten für die Zukunft alles Gute!