Unser Mandant erhielt die Entscheidung, dass er das Abitur mangels Erreichens der Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr schaffen könne und er aus diesem Grund die Schule und Q-Phase verlassen müsse. Es wurde Widerspruch eingelegt und parallel ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet.
In dem gerichtlichen Eilverfahren wurde beantragt, unseren Mandanten unter Gewährung von Nachteilsausgleich vorläufig zu weiteren Klausuren und der Q-Phase zuzulassen. Das Verlassen der Schule und die Nichtzulassung zum weiteren Besuch der Q-Phase konnte im laufenden Verfahren aufgehoben werden und es wurde ein Vergleich zur Erbringung weiterer Leistungsnachweise geschlossen.
Wir freuen uns über das erfolgreiche Verfahren!