Honorar
Grundlage unserer Honorarvereinbarungen ist das RVG-das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Basis für die Abrechnung, es sei denn, in der
Vergütungsvereinbarung ist etwas anderes vereinbart, ist der Gegenstandswert oder Streitwert. Im Einzelfall wird eine ausdrückliche diesbezügliche Regelung getroffen, wenn dies gewünscht wird oder der Einarbeitungsaufwand außerordentlich hoch ist.
