Wir freuen uns über eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung des 1. Juristischen Staatsexamens für unsere Mandantin, die nach zwei erfolglosen Versuchen durch unsere Intervention – trotz abgelaufener Monatsfrist- wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung und erfolgreicher Erhebung von Bewertungsrügen, nun durch die Anhebung der Klausurbewertungen, die Zulassung zur mündlichen Staatsprüfung erreichen konnte. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und wünschen unserer Mandantin alles Gute bei der mündlichen Prüfung!

Unsere Kanzlei ist auf Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtungen bundesweit spezialisiert. Es ist wichtig, im Prüfungsrecht einen hochspezialisierten Anwalt zu beauftragen, um Erfolge erzielen zu können.