Eine personenbedingte Kündigung durch einen bundesweit bekannten großen Arbeitgeber konnte durch zwei Instanzen für unseren Mandanten erfolgreich abgewendet werden. Beide Instanzen hatten entschieden, dass die Kündigung aus mehreren Gründen, die wir im Verfahren vorgetragen haben, rechtswidrig war. Wir freuen uns über diesen Erfolg.