Miet-und Pachtrecht

 

Im Bereich des Miet-und Pachtrechts vertreten und beraten wir Sie sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite und setzen Ihre individuellen rechtlichen Belange konsequent und interessengerecht durch.

 

Wir sind beispielsweise für Sie in folgenden Beratungsfeldern tätig:

 

  • Vertragsgestaltung/ Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Geltendmachung und Prüfung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mietschäden
  • Kündigungen
  • Prüfung von Kündigungsfristen
  • Abmahnungen
  • Zahlungs- und Räumungsklagen
  • Mieterhöhungen und Mietminderungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Mängel an der Mietsache/ Mängelbeseitigung
  • Untervermietung

 

 

 

Wohnungseigentumsrecht


 Ebenfalls betreuen und vertreten wir die Interessen von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts.

 

Wir sind z.B. in folgenden Bereichen für Sie tätig:

 

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte
  • Instandhaltung
  • modernisierende Instandsetzung
  • bauliche Veränderung
  • Lastentragung und Kostenverteilung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
  • ordnungsgemäße Verwaltung
  • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
  • Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
  • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen