Miet-und Pachtrecht
Im Bereich des Miet-und Pachtrechts vertreten und beraten wir Sie sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite und setzen Ihre individuellen rechtlichen Belange konsequent und interessengerecht durch.
Wir sind beispielsweise für Sie in folgenden Beratungsfeldern tätig:
- Vertragsgestaltung/ Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Geltendmachung und Prüfung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mietschäden
- Kündigungen
- Prüfung von Kündigungsfristen
- Abmahnungen
- Zahlungs- und Räumungsklagen
- Mieterhöhungen und Mietminderungen
- Betriebskostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Mängel an der Mietsache/ Mängelbeseitigung
- Untervermietung
Wohnungseigentumsrecht
Ebenfalls betreuen und vertreten wir die Interessen von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts.
Wir sind z.B. in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte
- Instandhaltung
- modernisierende Instandsetzung
- bauliche Veränderung
- Lastentragung und Kostenverteilung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
- Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
- Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
