
Arbeitsrecht
Eines unserer spezialisierten Rechtsbereiche ist das Arbeitsrecht.
Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Individual-und Kollektivarbeitsrechts und kennen das Arbeitsrecht aus den Perspektiven aller Prozessbeteiligten.
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite, beraten Betriebs- und Personalräte sowie Führungskräfte.
Wir wissen als fachkundiger und erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht genau, auf was bei der Durchführung und Umsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu achten ist. Arbeitsrechtliche Fehlentscheidungen können richtig teuer werden- und dies liegt nicht an der Anwaltsrechnung.
Bei dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen sind eine Vielzahl von Formerfordernissen zu beachten. Daher sollten Sie sich sowohl als Arbeitnehmer bei dem Erhalt einer Kündigung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, als auch sich als Arbeitgeber vor dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechtlich beraten lassen, um eine Maßnahme „wasserdicht“ zu machen.
Bei rechtswidrigen Kündigungen können durch anwaltliche Mithilfe unter Umständen Abfindungen ausgehandelt werden oder eine Wiedereinstellung herbeigeführt werden.
Daher sollten Sie in jedem Fall die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung bei Erhalt einer solchen von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.
Bei der rechtlichen Interessenvertretung achten wir stets auf Ihre individuellen Interessen und versuchen, wenn möglich, zunächst eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber/ Arbeitnehmer herbeizuführen.
Hinweis für Arbeitnehmer
Bei dem Erhalt einer Kündigung ist spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kündigungszugang Klage gegen die Kündigung zu erheben, da die Kündigung ansonsten rechtswirksam wird. D.h., dass auch eine grob rechtswidrige Kündigung nach Verstreichenlassen der Frist anschließend im Rechtsverkehr als rechtswirksam behandelt wird.