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HONORAR
Grundlage unserer Honorarvereinbarungen ist das
RVG-das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Basis für die Abrechnung, es sei denn, in der
Vergütungsvereinbarung ist etwas anderes vereinbart,
ist der Gegenstandswert oder Streitwert. Im
Einzelfall wird eine ausdrückliche diesbezügliche
Regelung getroffen, wenn dies gewünscht wird oder
der Einarbeitungsaufwand außerordentlich hoch ist. |
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